Förderung

Checkliste Zuwendungs- voraussetzungen

Alle Anforderungen auf einem Blick! Was müssen Sie beachten, um erfolgreich am Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort" teilnehmen zu können.


Mit Hilfe von diversen Förderungen werden Investitionen in Ladesäulensysteme in ein anderes Licht gerückt. Bei der Antragstellung müssen die Anforderungen des Förderprogramms berücksichtigt werden, da nur die Einhaltung diverser Bedingungen zur Teilnahme an der Förderung berechtigt. 
Mit unserer Tabelle erhalten Sie eine genaue Übersicht über alle Zuwendungsvoraussetzungen!                                     

 


Alle Anforderungen müssen eingehalten werden!

Einhaltung der Ladesäulenverordnung
Einhaltung des Mess- und Eichrechts
Einhaltung der Preisangabenverordnung
Möglichkeit des vertragsbasierten Ladens (Smartcards, Lesegeräte, Smartphone-Apps)
Roaming-Möglichkeit für Kunden von regional agierenden als auch überregional agierenden Anbietern
Online-Anbindung der Ladeinfrastruktur (z.B. OCPP an ein IT-Backend)
Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118
Integration eines Smart-Meter-Gateways
Hard- und/oder Software-seitige Möglichkeiten zur Nachrüstung weiterer Funktionalitäten
Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens
    • Keine Authentifizierung (ohne direkte Gegenleistung, oder gegen Zahlung mittels Bargeldes in unmittelbarer Nähe zum Ladepunkt)
      oder
    • Mit Authentifizierung (mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems über ein Kartenterminal mit Lesegerät oder eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems kontaktlos durch Vorhalten einer Karte oder eines mobilen Endgeräts, jeweils mit der Fähigkeit zur Nahfeldkommunikation oder eines gängigen Kreditkartensystems und eines der in § 38 Absatz 2 Nummer 2 des Zahlungskontengesetzes genannten Zahlungsgeschäfte browserbasiert über eine kostenlose mobile Internetseite, die keine dauerhafte Registrierung erfordert
Menüführung in den Sprachen Deutsch und Englisch
bei bargeldlosen, nicht browserbasierten Zahlungsvorgängen muss mindestens eine Variante der internetbasierten Bezahlung kostenlos möglich sein
Preistransparenz: der Preis für das Ad-hoc-Laden muss an der Ladeeinrichtung angegeben sein
Separate Preisausweisung bei mehreren Bestandteilen (z.B. Startgebühr, Arbeitspreis)
Anzeige der geplanten Errichtung der Ladeinfrastruktur muss beim Verteilnetzbetreiber vorliegen
Gewährleistung von Einhaltung der Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers
Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren
Zuwendungsempfänger muss über die gesamte Mindestbetriebsdauer Eigentümer der geförderten Ladeinfrastruktur sein
Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (Nachweis durch entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort)
öffentlich zugänglich

Uneingeschränkter Zugang („24/7“)       maximaler Förderbetrag

Eingeschränkter Zugang („12/6“)      ½ Förderbetrag

Weitere Einschränkungen < („12/6“)        Ausschluss aus dem Förderprogramm

Kennzeichnungspflicht (Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines weißen Piktogramms mit weißer, durchgezogener Umrandung des Stellplatzes)
Online-Berichterstattung über die Inbetriebnahme der geförderten Ladesäule
Übermittlung der Halbjahresberichte während der Mindestbetriebsdauer

 

 Neben diesen Anforderungen hinsichtlich der Ladesäule muss ebenfalls der Antragsteller einigen Forderungen gerecht werden.

Beispielsweise ist eine Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms im Rahmen einer begleitenden und anschließenden Erfolgskontrolle vorgesehen. Die Zuwendungsempfänger werden daher verpflichtet, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen alle für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms benötigten und vom Zuwendungsgeber benannten Daten bereitzustellen.

Darüber hinaus müssen sie an Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilnehmen und sonstige erforderliche Auskünfte geben.

Erst wenn alle Anforderungen zutreffen und der Antragsteller allen Pflichten nachkommt, hat er die Möglichkeit bei dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort" erfolgreich teilzunehmen.

Download Checkliste D

Bei Fragen rund um das Thema Förderung und Förderanträge stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner stets zur Seite!

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