Förderfähige Ausgaben für Normalladepunkte und DC-Schnellladepunkte sowie für den Netzanschluss der jeweiligen Ladeinfrastruktur der Förderung der NOW GmbH i. V. m. dem BMVI
Förderfähig sind die Ausgaben für die erstmalige Beschaffung und Errichtung öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge mit mindestens einem fest installierten Ladepunkt, einschließlich des dafür erforderlichen Netzanschlusses. Unter Ausgaben sind nur diejenigen Zahlungen zu verstehen, die im Zeitpunkt ihrer Leistung zu einer Minderung der Geldbestände führen, sich also im laufenden Haushalts- oder Geschäftsjahr haushalts- und kassenmäßig auswirken. Darüber hinaus müssen sie im Zusammenhang mit dem Kauf entstanden sein. Beispielsweise sind Ausgaben im Bereich Leasing und Miete von der Förderung ausgeschlossen. Die Ladeinfrastruktur muss zudem auf einer Stellfläche (Belegenheitsort) in der Bundesrepublik Deutschland errichtet werden.

1. Förderfähige Ausgaben für Normal-Ladepunkte und DC-Schnell-Ladepunkte
(Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die dem Antragsteller durch erstmalige Beschaffung der Ladeinfrastruktur und die Montage (Fundament und Tiefbau) der Ladeeinrichtung entstehen.)
- LSV-konforme Ladeeinrichtungen (Ladesäule, Wallbox) und dazugehörige Leistungselektronik
- abgesetzte Leistungseinheiten (Gleichrichter für Umwandlung von Wechsel- zu Gleichstrom; baulich getrennt von Ladeeinrichtung)
- Fundament der Ladeeinrichtung
- Tiefbauarbeiten für Ladeeinrichtungen
- Installation und Inbetriebnahme der Ladeeinrichtung
- Anfahrschutz
- Kennzeichnung des Stellplatzes gemäß Nr. 6.6 der Förderrichtlinie durch Bodenmarkierung
- Kennzeichnung des Stellplatzes durch Beschilderung (Parkplatzsymbol Zeichen 314, Elektroautosymbol, Zeichen 1024-20 oder § 39 Abs. 10 StVO, dazugehörige Zusatzzeichen)
- Parkplatzsensoren
- Beleuchtung ausschließlich der Ladeeinrichtung und der dazugehörigen Parkfläche
- Wetterschutz/Überdachung der Ladeeinrichtung
- Schutzfolierung (z. B. UV- oder Graffitischutz)
- technische Umrüstung von Lichtmasten (Ladepunkte integriert in Straßenlaternen)
- Einrichtung von WLAN an der Ladeeinrichtung
- Vorbereitung der Ladeinfrastruktur (Hardware/Software) für die spätere Unterstützung von ISO/IEC 15118
- Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die Anbindung an ein Smart-Meter-Gateway für die sichere Authentifizierung, datenschutzkonformes Laden und Abrechnung sowie der sicheren Anbindung an ein Kommunikationsnetz
- Vorbereitung der Ladeeinrichtung (Hardware/Software) zur Anbindung des lokalen Energie- und Lastmanagementsystems, z. B. über ein Smart-Meter-Gateway
- erforderliche Baumaßnahmen, um die 24/7-Erreichbarkeit zu erzielen
2. Förderfähige Ausgaben für den Netzanschluss der Ladeinfrastruktur
- Netzanschluss, d. h. für die technische Verbindung des Ladestandortes an das Energieversorgungs- (Nieder- oder Mittelspannung) sowie das Telekommunikationsnetz (Stand: 31.03.2021)
- Baukostenzuschuss bzw. Einmalzahlungen an den Netzbetreiber im Rahmen der Herstellung oder Erweiterung des Netzanschlusses
- Tiefbauarbeiten für Netzanschluss
- Anschluss der Ladeeinrichtung an die Kundenanlage/den Netzanschluss
- Tiefbauarbeiten zum Anschluss an die Kundenanlage/den Netzanschluss
- Zähleranschlusssäule, sofern nicht in die Ladeeinrichtung integriert
- Umspannstation
- Hardware/Software für gesteuertes und lastoptimiertes Laden (falls nicht Bestandteil der Ladeeinrichtung)
- Vorbereitung der Ladeinfrastruktur (Hardware/Software) für die Anbindung an ein SmartMeter-Gateway im Sinne der Vorgaben des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) oder zur Teilnahme an einem Flexibilitätsmechanismus nach § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Aufrüstung des benötigten Netzanschlusses, z. B. zur Leistungssteigerung
- Pufferspeicher (vgl. Nr. 6.2.5 der Förderrichtlinie)
3. Beispiele nicht förderfähiger Ausgaben
- eigene Personalkosten des Zuwendungsempfängers
- Material aus dem eigenen Lagerbestand, welches vor Beginn des Bewilligungszeitraums angeschafft wurde
- Planungs- und Genehmigungsleistungen, z. B. Gebühren für behördliche Genehmigungen, Anwaltskosten
- Werbemaßnahmen, z. B. kundenindividuelle Folierung der Ladesäule, Werbeschilder
- laufende Betriebskosten, z. B. für regelmäßige Wartungen, Garantieverlängerungen oder aus Verträgen über WLAN, Netznutzungsentgelte für die Ladeinfrastruktur oder die Backend-Anbindung
- Überdachung der Parkflächen
- Neuerrichtung von Parkflächen, z. B. Anschaffung von Pflastersteinen und deren Verlegung, Asphaltierung
- Entfernen oder Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern am Standort
- Ausgaben für Kampfmittelbeseitigung
- Ausgaben für Brandschutzmaßnahmen