Vom CPO, über den MSP, bis hin zum EVU
alle beteiligten Akteure auf einem Blick!
Die bestmögliche Integration der Elektromobilität in die Energieinfrastrukturen setzt eine intensive Zusammenarbeit aller beteiligter Akteure und einen entsprechenden Austausch von Daten voraus. Um dem Endkunden ein reibungsloses Ladeerlebnis an Ladesäulen zu ermöglichen, sind in diesem Prozess viele Akteure beteiligt. Wer diese sind und worin ihr jeweiliger Zuständigkeitsbereich liegt, wird im Folgenden näher erläutert.
CPO
Der CPO (Charge Point Operator – übersetzt: Ladesäulenbetreiber (LSB)) kann der Besitzer oder Pächter einer Ladesäule sein und ist für die Installation, den Betrieb, den Service und die Wartung der Ladestation verantwortlich. Zudem haftet er dafür, dass zu keinem Zeitpunkt eine Gefahr von der Ladesäule ausgeht. Durch regelmäßige Wartungen der elektrotechnischen Anlagen durch den CPO können potenzielle Elektro- und Brandunfälle verhindert bzw. ausgeschlossen werden. Zudem muss der CPO den Strom für die Ladesäule beschaffen und einen Zugang zur Ladesäule gewährleisten. Die Authentifizierung und Bezahlung an einer Ladesäule erfolgt über einen Mobility Service Provider, welcher auch als Roaming-Anbieter bezeichnet wird. Es ist zudem möglich, dass der CPO ebenfalls als MSP auftritt.
EMP/ESP/MSP
Die EMP/ESP/MSP (E-Mobility Provider bzw. E-Mobility Service Provider) haben keine eigene Ladeinfrastruktur, sondern sind Unternehmen, die den Zugang zu Ladesäulen von anderen unterschiedlichen CPO´s bereitstellen und betreiben. Das bedeutet, dass sie die Ladedienste mieten und ihren Kunden zu Verfügung stellen, beispielsweise durch einen Zugang zu Ladestationen via Ladekarten oder Apps. Dies geschieht i. d. R über eine E-Roaming Plattform, welche von dem RNO bereitgestellt wird. Die anschließende Abrechnung erfolgt dann anschließend zwischen dem CPO-Anbieter und dem EMP/ESP.
VNB/ÜNB
Die VNB (Verteilnetzbetreiber) sind für die Netze auf regionaler und lokaler Ebene zuständig. In der Regel handelt es sich hierbei um Niederspannungsnetze, welche benötigt werden, um die Strom- und Gasverteilung an die Endverbraucher zu gewährleisten. Der ÜNB (Übertragungsnetzbetreiber) arbeitet mit dem VNB eng zusammen, da dieser die Netze des VNB nutzt, um den Stromtransport über große Strecken hinweg zu bewerkstelligen. Die Entwicklung der Elektromobilität stellt die VNB und ÜNB vor große Herausforderungen, da der Ausbau des Netzes zunehmend relevanter wird.
RNO
Der RNO (Roaming Network Operator – übersetzt: Roaming-Netzbetreiber) ist der Betreiber einer E-Roaming Plattform, die den Austausch von abrechnungsrelevanten Ladedaten zwischen dem CPO und dem EMP/ESP ermöglicht. Zudem kann die Abrechnung, unabhängig von der Betreibergesellschaft der Ladesäule, von der Vertragsgesellschaft des Kunden erfolgen. Beispiele für diese Plattformen sind unter anderem Intercharge oder e-clearing.
EPC
Der EPC (Engineering, Procurement and Construction) tritt als Generalunternehmer oder -übernehmer auf und ist für die Abwicklung von Bauprojekten zuständig. Diese Form der Abwicklung lässt sich dem Bauwesen und dort speziell dem Anlagenbau zuordnen. Die internationale Bezeichnung EPC beschreibt die Akteure, die für die Detail-Planung, die Kontrolle, das Beschaffungswesen sowie die Ausführung der Bau- und Montagearbeiten verantwortlich sind. Dazu gehört ebenfalls die schlüsselfertige Übergabe zu einem vereinbarten Termin sowie zu einem i. d. R. vereinbarten Festpreis. Die Rahmenbedingungen dieser Projekte sind in Werkverträgen festgelegt, welche im internationalen Raum häufig nach den Vorgaben der FIDIC aufgebaut sind.
EVO
Der EVO (Electric Vehicle Operator – übersetzt: Fahrzeugbetreiber) ist in den meisten Fällen der Betreiber einer Flotte. Dies kann beispielsweise ein Unternehmen sein, welches rechtlich gesehen als Fahrzeugbetreiber für seinen Fuhrpark verantwortlich ist. Alternativ kann die Verantwortung und die damit verbundenen Pflichten auf einen separaten Fuhrparkleiter übertragen werden, wobei dies bei größeren Unternehmen stets der Fall ist. Ein EVO kann also verschiedene Formen annehmen und ist somit eine natürliche oder juristische Person.
EVU
Das EVU (Energieversorgungsunternehmen) ist für die Lieferung von Strom und Gas zuständig. Für den Betrieb der Gas- und Stromnetze ist stattdessen der Netzbetreiber zuständig. Für ein Energieversorgungsunternehmen kann die Investition in den Ladesäulenaufbau diverse Vorteile bieten. Beispielsweise kann sich die Cross-Selling-Option neben einer Imageverbesserung auch auf die Ertragslage auswirken. Zu den fünf größten deutschen EVU´s zählen RWE, EnBW, E.ON, Vattenfall und EWE, wobei alle in dem Bereich „Ladeinfrastruktur“ tätig sind.
MSB
Der MSB (Messstellenbetreiber) ist für die Stromzählung verantwortlich, indem dieser eine Messstelle zwischen dem Netz und der Anlage betreibt. Der Stromzähler wird vom Messstellenbetreiber installiert, betrieben und stetig gewartet.
Für weitere Informationen bzw. Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung .