Mit Hilfe von diversen Förderungen werden Investitionen in Ladesäulensysteme in ein anderes Licht gerückt. Bei der Antragstellung müssen die Anforderungen des Förderprogramms berücksichtigt werden, da nur die Einhaltung diverser Bedingungen zur Teilnahme an der Förderung berechtigt.
Mit unserer Tabelle erhalten Sie eine genaue Übersicht über alle Zuwendungsvoraussetzungen!
Alle Anforderungen müssen eingehalten werden!
⬜ | Einhaltung der Ladesäulenverordnung |
⬜ | Einhaltung des Mess- und Eichrechts |
⬜ | Einhaltung der Preisangabenverordnung |
⬜ | Möglichkeit des vertragsbasierten Ladens (Smartcards, Lesegeräte, Smartphone-Apps) |
⬜ | Roaming-Möglichkeit für Kunden von regional agierenden als auch überregional agierenden Anbietern |
⬜ | Online-Anbindung der Ladeinfrastruktur (z.B. OCPP an ein IT-Backend) |
⬜ | Vorbereitung der Ladeinfrastruktur für die spätere Unterstützung der Umsetzung von ISO/IEC 15118 |
⬜ | Integration eines Smart-Meter-Gateways |
⬜ | Hard- und/oder Software-seitige Möglichkeiten zur Nachrüstung weiterer Funktionalitäten |
⬜ | Möglichkeit des Ad-hoc-Ladens
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⬜ | Menüführung in den Sprachen Deutsch und Englisch |
⬜ | bei bargeldlosen, nicht browserbasierten Zahlungsvorgängen muss mindestens eine Variante der internetbasierten Bezahlung kostenlos möglich sein |
⬜ | Preistransparenz: der Preis für das Ad-hoc-Laden muss an der Ladeeinrichtung angegeben sein |
⬜ | Separate Preisausweisung bei mehreren Bestandteilen (z.B. Startgebühr, Arbeitspreis) |
⬜ | Anzeige der geplanten Errichtung der Ladeinfrastruktur muss beim Verteilnetzbetreiber vorliegen |
⬜ | Gewährleistung von Einhaltung der Netzanschlussbedingungen des Netzbetreibers |
⬜ | Mindestbetriebsdauer von sechs Jahren |
⬜ | Zuwendungsempfänger muss über die gesamte Mindestbetriebsdauer Eigentümer der geförderten Ladeinfrastruktur sein |
⬜ | Stromversorgung aus erneuerbaren Energien (Nachweis durch entsprechenden Stromliefervertrag oder aus Eigenerzeugung vor Ort) |
⬜ | öffentlich zugänglich |
⬜ |
Uneingeschränkter Zugang („24/7“) Eingeschränkter Zugang („12/6“) Weitere Einschränkungen < („12/6“) |
⬜ | Kennzeichnungspflicht (Bodenmarkierung durch das Aufbringen eines weißen Piktogramms mit weißer, durchgezogener Umrandung des Stellplatzes) |
⬜ | Online-Berichterstattung über die Inbetriebnahme der geförderten Ladesäule |
⬜ | Übermittlung der Halbjahresberichte während der Mindestbetriebsdauer |
Neben diesen Anforderungen hinsichtlich der Ladesäule muss ebenfalls der Antragsteller einigen Forderungen gerecht werden.
Beispielsweise ist eine Bewertung der Wirksamkeit des Förderprogramms im Rahmen einer begleitenden und anschließenden Erfolgskontrolle vorgesehen. Die Zuwendungsempfänger werden daher verpflichtet, unter Beachtung datenschutzrechtlicher Regelungen alle für die Erfolgskontrolle des Förderprogramms benötigten und vom Zuwendungsgeber benannten Daten bereitzustellen.
Darüber hinaus müssen sie an Befragungen, Interviews und sonstigen Datenerhebungen teilnehmen und sonstige erforderliche Auskünfte geben.
Erst wenn alle Anforderungen zutreffen und der Antragsteller allen Pflichten nachkommt, hat er die Möglichkeit bei dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort" erfolgreich teilzunehmen.
Bei Fragen rund um das Thema Förderung und Förderanträge stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner stets zur Seite!