Die gesamte Elektromobilität entwickelt sich stetig weiter und ist schon bald nicht mehr wegzudenken. Aus diesem Grund ist die Optimierung und Gestaltung einer Ladeinfrastruktur überaus relevant und wirkt sich, neben dem Einfluss auf die Fahrzeughalter, auch auf diverse Branchen aus. Wer besonders von der E-Mobilität profitieren kann und welche Vorteile der Umstieg bzw. die Anpassung auf elektrobetriebene Fahrzeuge mit sich bringt, wird im Folgenden erläutert.
Dass Elektroautos und deren Stromzufuhr aus erneuerbaren Energien viele Vorteile mit sich bringen, beispielsweise die Senkung des Lärmpegels oder eine Reduktion der CO2-Emissionen, lässt sich anhand unterschiedlicher Umfragen und Studien nachweisen. Doch welche spezifischen Akteure sind ebenfalls von dem Verkehrswandel betroffen? Welche Branchen können den Umstieg auf die Elektromobilität für sich und deren jeweiligen Kunden nutzen? Welche neuen Geschäftsmodelle entstehen und worin liegen die jeweiligen Vorteile einer Umstellung bzw. Hinzunahme von Ladepunkten?
1. Automotive |
2. Tankstellen |
3. Immobilien-Hub |
4. Kommunen |
5. Flotten |
6. Einzelhandel/Gastronomiebetriebe |
7. Unternehmen |
8. Hotels |
Automotive
Als Automotive werden alle Aktivitäten rund um die Automobilindustrie bezeichnet, was von Zulieferungen bis hin zu Dienstleistungen reichen kann. Besonders diese Branche ist von der Entwicklung hinsichtlich der Elektromobilität betroffen und muss sich stetig den Marktveränderungen und -anforderungen anpassen. Beispielsweise ist der aktuelle Strompreis geringer als der Preis von fossilen Brennstoffen, weshalb sich E-Fahrzeuge in der Haltung gegenüber Verbrenner als günstiger erweisen. Zudem gibt es verschiedene staatliche Förderungen, die mehrere Steuer- und Preisvorteile bieten. Ebenfalls erachten Kunden die leise Fahrweise oder den Wegfall vom lokalen Ausstoß schädlicher CO2-Emissionen als positiv. Dies stellt lediglich eine kleine Auswahl an Vorteilen für Fahrzeugkäufer und -halter dar. Um sich den Bedürfnissen anzupassen, sollten zusehends E-Autos in das Portfolio aufgenommen werden. Dies lässt sich mit dem deutlichen Zuwachs an E-Fahrzeuge über die letzten Jahre begründen. Während im Jahr 2018 noch 98.280 E-Fahrzeuge auf deutschen Straßen unterwegs waren, sind das bereits zwei Jahre später mehr als doppelt so viele gewesen (2020: 238.792). Im Januar 2021 konnte ein Bestand von 588.944 E-Autos verzeichnet werden. Diese Entwicklung zeigt nicht nur die Veränderung der Kundeninteressen, sondern auch den Neubedarf an Ladesäulen und dem Ausbau einer optimalen Ladeinfrastruktur. Dies bietet nicht nur ein Wettbewerbsvorteil, sondern auch eine Erweiterung der Kundengruppe. Zudem kann Interessenten der Ladevorgang direkt an der eigenen Ladesäule demonstriert werden und so etwaige Zweifel des Kunden genommen werden. Die Ladesäule könnte ebenfalls für die eigenen E-Fahrzeuge genutzt werden, welche für Testfahrten zu Verfügung stehen. Ein weiterer Vorteil von einer Aufnahme von E-Fahrzeugen in das Repertoire liegt in der Kundenansprache von potenziellen Neukunden. E-Fahrzeug-Halter könnten an der Ladesäule des Autohändlers laden und sich in der Zwischenzeit über das aktuelle Angebot und neue Modelle des Händlers informieren. Diese Vorteile für die Automobilbranche sprechen deutlich für eine Umstellung bzw. Produkterweiterung.
Tankstellen
Eine weitere Branche, welche von der Elektromobilität profitieren kann, sind Tankstellen. Derzeit gibt es in Deutschland rund 14.100 Tankstellen, welche die Versorgung mit Benzin, Diesel und alternativen Kraftstoffen sicherstellt. Die Anzahl von Elektrofahrzeugbesitzern steigt jedoch rapide, weshalb auch Tankstellenbesitzer an den Bau von Ladestationen denken sollten, um zukunftsorientiert handeln und die neue Möglichkeit für sich nutzen zu können. Es bietet sich zudem die Chance den Kundenkreis mit Hilfe der Installation von Schnellladesäulen zu erweitern bzw. zu behalten und eine weitere Verkaufsmöglichkeit anzubieten. Das Beladen von Elektrofahrzeugen dauert mit ca. 10-20 Minuten (an Schnellladesäulen mit ca. 150 kW) länger als das Betanken von Fahrzeugen, wobei diese Tatsache jedoch auch mit Vorteilen verbunden ist. Die Kunden verweilen länger an der Tankstelle und haben die Möglichkeit in Shops etwas zu erwerben und das kulinarische Angebot vor Ort zu nutzen. Zudem wird die Attraktivität des Standortes gesteigert, sodass sich die Synergie beider Geschäftsfelder ertragsreich gestalten lässt. Zudem wird der Aufbau einer Ladeinfrastruktur vom Bundesverkehrsministerium gefördert, weshalb die Investition in den Ausbau für Tankstellenbetreiber zusätzlich attraktiv ist. Daraus lässt sich schließen, dass der Umstieg bzw. Hinzunahme von einer Ladeinfrastruktur an Tankstellen nicht nur profitabel ist, sondern auch in Zukunft eine entscheidende Einnahmequelle darstellen wird.
Immobilien-Hub
Da sich die Elektromobilität bald nicht mehr wegdenken lässt, wird auch stetig die Nachfrage nach weiteren Lademöglichkeiten größer. Vor allem steigt das Interesse bei Immobilieneigentümer und -betreiber nach dem Ausbau einer Ladeinfrastruktur, da diese viele Vorteile mit sich bringt. Eigentümer bzw. Betreiber sichern sich nicht nur mit einer Ladesäule frühzeitig ab, sondern steigern die Attraktivität der Immobilie für potenzielle Käufer und Mieter. Die Implementierung bietet einen Zusatznutzen für Mieter und Externe, sodass ebenfalls monetäre Aspekte von Immobilienbesitzer in die Entscheidung mit einfließen sollten. Zudem kann die Immobilie als nachhaltig zertifiziert werden, wodurch ein starkes Zeichen für Nachhaltigkeit gesetzt wird. Die Schaffung eines Mehrwertes und somit auch die Ansehenssteigerung wirkt sich nicht nur für Eigentümer, sondern auch für Mieter positiv aus, sodass beide gleicherweise von der Einbindung neuer Ladestationen profitieren können. Als einer der wichtigsten Punkte ist jedoch die gesetzliche Vorgabe zu betrachten. Die Regierung hat im März 2020 einen Gesetzesentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität beschlossen, welche europäische Vorgaben umsetzt.
Folgende Regelungen wurden für Wohngebäude festgelegt:
§ 6 Zu errichtende Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
Wer ein Wohngebäude errichtet, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
§ 8 Größere Renovierung bestehender Wohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
(1) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
(2) Wird ein Wohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass jeder Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird.
Darüber hinaus wurden Regelungen für gemischt genutzte Gebäude festgelegt und diverse Ausnahmen vereinbart, welche im Gesetzesentwurf der Bundesregierung erläutert sind.
Kommunen
Für Kommunen gibt es eine umfangreiche Palette an Anwendungsmöglichkeiten, welche mit zahlreichen Fördermöglichkeiten unterstützt werden. Der Grund dahinter ist den kommunalen Verkehr in Zukunft auf elektrisch beriebene Fahrzeuge umzustellen und als Vorbild voranzugehen. Die Basis hierfür stellt das Elektromobilitätsgesetz (EmoG – 05.06.2015) dar, welches Maßnahmen zur Bevorrechtigung der Teilnahme elektrisch betriebener Fahrzeuge am Straßenverkehr ermöglicht. Beispiele hierfür sind eigene, gebührenfreie Parkplätze, die Erlaubnis der Sonderspur-Nutzung und die Aufhebung von Durchfahrverboten, die aufgrund von Schadstoff- und Lärmbelastung eingerichtet wurden. Diese Bevorrechtigung für Elektrofahrzeuge schafft ein Privileg für E-Fahrzeug-Halter und setzt Anreize zur Nutzung von E-Fahrzeugen. Eine weitere Einsatzmöglichkeit von Ladesystem ist für die Elektrifizierung der CarSharing-Fahrzeuge. Damit setzt nicht nur die Kommune auf umweltschonende Mobilität, sondern nimmt potenziellen Neukunden die Angst und die Bedenken vor E-Fahrzeugen. Darüber hinaus gibt es weitere Vorteile für Kommunen die Ladeinfrastruktur auszubauen und mehr Elektrofahrzeuge auf kommunalen Straßen zu fördern. Elektrofahrzeuge stoßen vor Ort keine Abgase aus und fahren somit emissionsfrei, wodurch die Luftqualität aufgrund verringerter Schadstoffemissionen verbessert wird. Sollten die E-Fahrzeuge zusätzlich mit Strom aus erneuerbaren Energien beladen werden, kann die Klimabilanz noch weiter verbessert werden. Die Reduzierung der Feinstaub-, Lärm- und Schadstoffbelastung erhöht die Lebensqualität der Einwohner und das Ansehen der Ortschaft. Ein weiterer Schritt könnte zudem die Nutzung von selbst erzeugtem regenerativem Strom für die Ladesäulen sein, welcher beispielsweise aus Photovoltaikanlagen gewonnen werden könnte. Somit ist das Elektromobilitätsgesetz und diverse Förderungen für Kommunen eine solide Basis, sodass die Umstellung bzw. der Ausbau einer Ladeinfrastruktur eine profitable Lösung für Kommunen und deren Einwohner darstellt.
Flotten
Die Elektrifizierung der eigenen Flotte kann unter anderem für Taxi- und Busunternehmen, Fuhrparkmanager, Flottenbetriebe (z. B. Sixt) und viele weitere überaus interessant sein und sich als profitable Lösung erweisen. Da diese Unternehmen bzw. Geschäftsbereiche eine hohe Verfügbarkeit sowie eine hohe Auslastung besitzen und auf verschiedene Anforderungen effizient reagieren müssen, ist eine effektive Flottenlösung notwendig. Zudem ist die Flottengröße und -art verschieden und abhängig von dem Geschäftsprozess, wodurch es unterschiedliche Anforderungen an eine individuelle sowie optimalen Ladelösung gibt. Einige Flottenfahrzeuge, beispielsweise Taxis und Busse, müssen während der Wartezeit geladen werden. Andere hingegen müssen unterwegs laden, falls längere Fahrtwege bezwungen werden müssen. Für diese Flotten werden Schnellladesäulen benötigt, damit der Umsatz mit dieser Fahrzeug-Flotte nicht beeinträchtigt wird. Wenn E-Fahrzeuge der Flotte über Nacht geladen werden können und die Ladedauer nicht relevant für den täglichen Geschäftsprozess ist, ist eine Wallbox bzw. AC-Ladesäule die sinnvollere Lösung. Je nach Geschäftsmodell muss eine optimale Ladelösung gefunden werden, wobei unabhängig des Ladesystems die Elektrifizierung viele Vorteile mit sich bringt. Elektrifizierte Flotten stellen für Betreiber nicht nur eine Kraftstoff- und Kosteneinsparung dar, sondern können mit der Generierung der THG-Quote eine rentable Alternative sein. Zudem steigen die Reputation und Glaubwürdigkeit bezüglich des Themas Nachhaltigkeit. Aufgrund der Imageverbesserung können Kunden besser angesprochen werden, sodass bei einer Wahl zwischen einem Verbrennerfahrzeug-Anbieter und einem Elektrofahrzeug-Anbieter, z. B. bei einer Auswahl zwischen verschiedenen Taxis, die E-Fahrzeuge besser abschneiden. Neben dem Nachhaltigkeitsfaktor kann dem Kunden ein gewisser Komfort geboten werden, beispielsweise durch moderne und leise Fahrzeuge mit einer schnellen Beschleunigung, wodurch die Konkurrenzfähigkeit aufgebessert wird.
Einzelhandel/Gastronomiebetriebe
Für Nichtwohngebäude, zu denen Supermärkte, Möbelhäuser, Baumärkte, Restaurants und andere Geschäfte mit einer Parkfläche zählen, gibt es gesetzliche Vorgaben, welche im Gesetzesentwurf zum Aufbau einer gebäudeintegrierten Lade- und Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität zu finden sind.
Folgende Regelungen wurden für Nichtwohngebäude festgelegt:
§ 7 Zu errichtende Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
Wer ein Nichtwohngebäude errichtet, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat dafür zu sorgen, dass 1. mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und 2. zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
§ 9 Größere Renovierung bestehender Nichtwohngebäude mit mehr als zehn Stellplätzen
(1) Wird ein Nichtwohngebäude, das über mehr als zehn Stellplätze innerhalb des Gebäudes verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Gebäudes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass
1. mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und
2. zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
(2) Wird ein Nichtwohngebäude, das über mehr als zehn an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, einer größeren Renovierung unterzogen, welche den Parkplatz oder die elektrische Infrastruktur des Parkplatzes umfasst, so hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass
1. mindestens jeder fünfte Stellplatz mit der Leitungsinfrastruktur für die Elektromobilität ausgestattet wird und
2. zusätzlich mindestens ein Ladepunkt errichtet wird.
§ 10 Bestehende Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellplätzen
Für jedes Nichtwohngebäude, das über mehr als 20 Stellplätze innerhalb des Gebäudes oder über mehr als 20 an das Gebäude angrenzende Stellplätze verfügt, hat der Eigentümer dafür zu sorgen, dass nach dem 1. Januar 2025 ein Ladepunkt errichtet wird.
Obwohl dies gesetzlich vorgegeben ist, sollten vorwiegend die vielen ausschlaggebenden Vorteile betrachtet werden, die der Aufbau einer Ladeinfrastruktur für den Einzelhandel und Gastronomiebetriebe mit sich bringt. Der wohl bekannteste Vorteil der E-Mobilität ist der Umweltaspekt und die Einsparungen des CO2-Ausstoßes aufgrund der Nutzung eines elektrisch betriebenen Fahrzeuges im Vergleich zu konventionellen Antriebsarten. Mit der Einführung von Ladeinfrastrukturen im Einzelhandel oder der Gastronomie würden sich die jeweiligen Unternehmen somit bewusst für den Klimaschutz einsetzen. Zudem kann das Ansehen von diesen Betrieben gesteigert werden, da diese Form der Mobilität unterstützt und dessen Einführung vorangetrieben wird, z. B. durch die Bereitstellung von Ladesäulen für die Kunden. Durch den Bau von Ladesäulen positioniert sich das Unternehmen hinsichtlich deren Wertvorstellungen. Diese Positionierung kann sich als gewinnbringend erweisen, da Kunden, welche ebenfalls auf eine innovative und nachhaltige Zukunft Wert legen, diese Unternehmen bevorzugen werden. Diese Imageverbesserung stellt dadurch einen Wettbewerbsvorteil dar, welcher nur genutzt werden kann und sich anschließend als profitabel erweisen wird, wenn das Unternehmen schneller agiert als seine Konkurrenz. Ein weiterer Vorteil von der Einführung der Elektromobilität für den Einzelhandel bzw. die Gastronomiebetriebe stellen die zahlreichen sowie attraktiven Fördermöglichkeiten dar. Dieser finanzielle Aspekt kann als überaus vorteilhaft angesehen werden, da mit nur wenigen monetären Mitteln viele andere Vorteile ausgeschöpft werden können. Das Bereitstellen von Ladesäulen führt dazu, dass E-Fahrzeughalter diesen Standort bevorzugen und die Kundenbindung nach einer Zeit in eine Kundenloyalität übergeht. Auch die Verweildauer eines Kunden im Geschäft bzw. im Restaurant erhöht sich, wenn das Auto in der Zwischenzeit geladen werden kann. Eine weitere Option ist die monetäre bzw. zeitliche Begünstigung des Ladesäulen-Kunden. Diese und viele weitere Modelle bieten dem Ladesäulen-Anbieter eine Möglichkeit sich von der Konkurrenz abzuheben und schaffen zusätzlich einen weiteren Anreiz für Neukunden. Durch diese genannten Punkte wird nicht nur ein Mehrwert für das Unternehmen, sondern auch für die Kunden und die Mitarbeiter geschaffen. Vor allem aber können sich Betriebe im Vergleich zu anderen Wettbewerbern hervorheben, solange der Markt bezüglich der Ladeinfrastruktur noch nicht ausgeschöpft ist.
Unternehmen
Das Laden des Elektrofahrzeuges erweist sich an den Standorten als besonders sinnvoll, wenn an diesen Stellplätzen unabhängig vom Ladebedarf geparkt wird, beispielsweise am Arbeitsplatz. Da das Auto währende der Arbeitszeit sowieso abgestellt wird, kann diese Zeit ebenso für das Laden genutzt werden. Dass dies nicht nur vorteilhaft für die Angestellten ist, lässt sich anhand der vielen Vorteile für das Unternehmen begründen. Bei der Wahl des Arbeitgebers ist die Bereitstellung einer Lademöglichkeit ein potenzieller Anreiz für neue Mitarbeiter, sodass sich das Unternehmen von anderen Arbeitgebern abheben kann. Zudem wird das Pendeln für Arbeitgeber in Zukunft erleichtert, da die EU-Kommission den jährlichen CO2-Ausstoß von neuen Fahrzeugen auf null reduzieren möchte. Das könnte zur Folge haben, dass im Jahr 2035 Verbrenner in Städten verboten sein könnten. Ein weiterer Grund zur Bereitstellung einer Lademöglichkeit am Arbeitsplatz sind die steuerlichen Vorteile. Während Benzin- und Dieselgutscheine für Arbeitnehmer versteuert werden müssen, ist die Kostenübernahme für das Laden von E-Fahrzeuge steuerfrei. Darüber hinaus ist der Strom für E-Fahrzeuge günstiger als Benzin und Diesel, weshalb die Fahrtkosten für Geschäftsfahrten geringer ausfallen. Diese und viele weitere Vorteile legen dar, weshalb für Unternehmen ein Umstieg auf Elektrofahrzeuge und die Bereitstellung von Ladepunkten durchaus sinnvoll und profitabel ist.
Hotels
Aktuell stellt das Bereitstellen von Ladepunkten noch einen zusätzlichen Service für Hotelgäste dar. Dies wird sich im Laufe der nächsten Jahre jedoch ändern, da die Zahl der E-Fahrzeughalter stetig steigen wird, sodass eine Lademöglichkeit bei der Hotelsuche für viele Hotelsuchende eine Voraussetzung darstellt. Da viele Hotels diesen Zusatzservice noch nicht anbieten, wird die Attraktivität der eigenen Unterkunft gesteigert. Darüber hinaus kann eine größere Kundenansprache erfolgen, weil das Hotel beispielsweise auf diversen Buchungsportalen und Karten öffentlicher Ladepunkte erscheint. Jedoch wird nicht nur ein Anreiz für Übernachtungsgäste geschaffen, sondern auch für weitere Ladesäulennutzer und Gäste des hoteleigenen Restaurants, Tagungsräumen oder Wellnessbereich. Neben den wirtschaftlichen Faktoren, kann zudem das Image des Hotels verbessert werden, da mit dem Errichten eines Ladepunktes ein Zeichen für die umweltgerechte und zukunftsorientiere Ausrichtung des Hotels gesetzt wird. Unter anderem daran lässt sich begründen, dass Hotels von der Entwicklung der Elektromobilität profitieren und eine Errichtung von Ladepunkten nicht nur monetäre, sondern auch Imagevorteile mit sich bringen.
Anhand dieser Akteure lässt sich erklären, weshalb der Umstieg auf die Elektromobilität generell, aber auch speziell für die genannten Akteure mit vielen Vorteilen verbunden ist. Sollten auch Sie über eine Anschaffung von Ladestationen und die Implementierung der Elektromobilität in Ihrem Gewerbe nachdenken, stehen wir Ihnen gerne bei Fragen rund um das Thema E-Mobilität als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.