Elektrofahrzeuge leisten einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen und damit zur Erreichung der Klimaschutzziele sowie zur Reduzierung lokaler Schadstoff- und Lärmemissionen. Daneben hat die Stärkung der Elektromobilität auch einen volkswirtschaftlichen Nutzen und stärkt den Transformationsprozess der Automobilindustrie.
Ziel der Förderung ist es, den Ausbau der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland unter der Verwendung von Strom aus erneuerbaren Energien voranzubringen. Dadurch soll eine bedarfsgerechte und nutzerfreundliche Versorgung von Elektrofahrzeugen (Pkw) durch den Ausbau der Ladeinfrastruktur auf öffentlich zugänglichen Flächen initiiert werden. Sowohl für die Anbieter als auch für die Nutzer von Ladesystemen soll die Förderrichtlinie einen wichtigen Beitrag für ein nutzerfreundliches und flächendeckendes Ladenetzwerk verfolgen.
1. Wer fördert was?
2. Ziel der Förderung
3. Förderfähige und nicht förderfähige Ausgaben
4. Wer ist antragsberechtigt?
5. Wann darf eine Förderung beantragt werden?
6. Zuwendungsvoraussetzungen
7. Prozess
Bis Ende 2021 sollen zusätzliche 50 000 öffentliche Ladepunkte aufgebaut werden. Insbesondere in der Fläche (u. a. periphere und suburbane Räume) bedarf es einer noch besseren Verfügbarkeit an Ladeinfrastruktur. Hierzu können klein- und mittelständische Unternehmen (KMU), kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes, die durch dieses Förderprogramm adressiert werden, einen signifikanten Beitrag leisten.
Diese und viele weitere Informationen jetzt in unserem Blog:
CHARGE-V ist ein kompetenter Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema "Förderung" und erfahren Sie wie auch Sie an diesem Förderprogramm teilnehmen können.